Versicherungen für Reiter und Pferd
- Chantal Kunz
Pferde kosten Geld, besonders wenn sie verletzt oder krank sind. Jedoch können auch Schäden durch die Pferde entstehen. Da kommt schnell die Frage nach der richtigen Versicherung auf.
Reiten fremder Pferde
Entsteht beim Umgang mit einem Pferd ein Schaden, muss der Führer/Reiter dafür aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Besitzer des Pferdes handelt oder nicht. Daher lohnt es sich besonders für Reit- oder Spazierbeteiligungen, eine Versicherung abzuschliessen. Eine solche Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen Schaden, sofern dieser nicht mit Absicht oder fahrlässig verursacht wurde. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Versicherung Schadenskosten übernimmt, solange die Person nach Anweisung des Pferdebesitzers und nach bestem Wissen sorgfältig gehandelt hat. So kann die Person zum Beispiel nichts dafür, wenn sich das Pferd vor einem fremden Hund erschrickt und deshalb einen Verkehrsunfall verursacht, solange sich der Reiter an die Verkehrsregeln gehalten und der Besitzer des Pferdes das Bereiten von Strassen erlaubt hat. Wenn nachweisbar ist, dass der Schaden aufgrund von pferdetypischem Verhalten (Flucht bei Erschrecken, Schlagen in Angstsituationen usw.) entstanden ist, wird die Versicherung für den Schaden aufkommen. Anders ist es, wenn die Person ausreitet, obwohl ihr nur das Reiten in der Halle gestattet wurde, oder wenn sie fahrlässig oder absichtlich Verkehrsregeln missachtet hat. In diesem Falle wird die Versicherung die Zahlung verweigern. Schlägt also ein Pferd mit dem Huf eine Beule in ein parkiertes Fahrzeug, haftet der Reiter mit seiner Privathaftpflichtversicherung – unabhängig davon, ob er der Eigentümer des Pferdes ist oder nicht.
Galoppiert aber eine Person durch eine stark frequentierte Einkaufsstrasse, handelt sie grobfahrlässig und muss unter Umständen eine Leistungskürzung hinnehmen, wenn sie dies nicht mit einer entsprechenden Zusatzversicherung in der Privathaftpflicht abgedeckt hat. Mitversichert sind ebenfalls Schäden an Sattel, Zaumzeug und Fahrausrüstung. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden, die bei der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen entstehen. Dieser Ausschluss gilt gemäss Mobiliar nicht, wenn die versicherten Personen beweisen, dass der Schaden an einer vereins- kurs- oder schulinternen Prüfung verursacht wurde. In einem Schadenfall besteht für den Verursacher eine Meldepflicht. Diese ist bei Ableben eines Pferdes oder einer tierärztlichen Anordnung der Notschlachtung sofort wahrzunehmen. Die Verletzung eines Pferdes ist der Schaden innerhalb drei Arbeitstagen zu melden. Wichtig ist, dass man die Versicherung „Reiten fremder Pferde“ extra in seine Privathaftpflichtversicherung aufnimmt. Sie ist nicht automatisch in der Versicherung enthalten.
Pferd verletzt
Wenn sich ein Pferd verletzt unterscheiden die Versicherungen dazwischen, ob es sich beim Reiter, bzw. der anwesenden Person um den Eigentümer des Tieres gehandelt hat oder nicht. „Beim fremden Pferd kommt der Zusatz `Mieter oder Enthlehner von fremden Pferden in der Privathaftpflicht des Hobbyreiters`zum Tragen“, sagt Roland Bösch, Leiter Privatkundenversicherungen bei Helvetia Versicherungen. Helvetia übernimmt in einem solchen Fall nach Abzug des Selbstehaltes die Heilungskosten für des Pferd gemäss vereinbarter Versicherungssumme sowie den nachgewiesenen Erwerbsausfall gemäss vereinbarter Tagesentschädigung (bei Schulpferden), der dem Besitzer durch den Unfall entsteht.
Krankenversicherung für das Pferd
Weiter kann auch eine Versicherung für das Pferd selber abgeschlossen werden. Diese wird im Todesfall oder bei Verletzungen aktiv. Was wichtig zu wissen ist: es werden meistens nur Pferde bis im Alter von 15 Jahren in der Versicherung aufgenommen. In der Grunddeckung ist meistens der Tod des Tieres, lebensrettende Operationen und Diebstahl inbegriffen. Die Leistungen sind natürlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Der Versicherungswert richtet sich nach dem Kaufpreis oder dem Schätzungswert des versicherten Pferdes. Die Prämien sind je nach Versicherungswert und Leistungen unterschiedlich. Am besten holt man Offerten bei verschiedenen Anbietern ein und vergleicht diese. Ob man eine solche Versicherung abschliessen soll oder nicht muss jeder für sich entscheiden. Meistens hängt dies auch vom Kaufwert und aktuellen Gesundheitszustand des Pferdes ab. Ein teures Zuchtpferd wird wahrscheinlich eher versichert als ein robustes Freizeitpferd.
Prämienhöhe
Im Todesfall ist meist eine Versicherungssumme von 10000 oder 20000 Franken vorgesehen. Die vorübergehende Gebrauchsunfähigkeit wird mit einem Taggeld von beispielsweise 50 Franken abgegolten, wie es bei Esurance heisst. Die Leistungen unterliegen in den meisten Fällen einem Selbstbehalt von zehn Prozent, mindestens 500 Franken.